Sonderrichtlinie ASP – Aufwandsersatz nur noch bis zum 31.01.2024
Die Anträge der ASP – Aufwandsprämie für Schwarzwildbejagung für das Jahr 2023 (1.1 – 31.12.23) müssen bis längstens 31.1.2024 bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Danach ist die Beantragung von ASP-Prämien nicht mehr möglich – siehe homepage des Landes ….https://www.burgenland.at/themen/jagd/wildschweinmanagement/