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Aufgaben

Die Aufgaben und die damit verbundenen Tätigkeiten des Verbandes und der Bezirksvereine sind im Folgenden, ohne auf Anspruch auf Vollständigkeit,  aufgelistet

Aufgaben:

  1. Nachhaltige Förderung und Sicherung des gesamten Jagdwesen unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse eines ausgeglichenen Naturhaushaltes und einer wildökologischen Raumplanung, den Tier-, Natur- und Umweltschutz, den Jagdschutz, die Jagdwissenschaft, das Jagdhunde- und Schießwesen, der Falknerei, jagdliche Kultur und Brauchtum sowie die Aus- und Weiterbildung der Jägerschaft.
  2. Mithilfe um freilebendes Wild als wesentlichen Bestandteil der Natur und als Naturerbe des Burgenlandes als Teil der Kulturlandschaft in seiner Vielfalt und seinem natürlichen und historisch gewachsenen Beziehungsgefüge für nachfolgende Generationen zu bewahren.
  3. Für eine bestmögliche Verankerung dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeit der Jagd als wichtige Säule des aktiven Naturschutzes im Bewusstsein der Bevölkerung Sorge zu tragen und eine Förderung der nachhaltigen Entnahme jagdbaren Wildes zur Bereitstellung eines hochwertigen Lebensmittels zu gewährleiten und zu sichern.
  4. Sicherstellung der jagdlichen Ziele auf regionaler Ebene zu gewährleisten sowie die Anliegen der Jäger und den ihnen anvertrauten Wildtiere gegenüber Dritten im jeweiligen Bezirk zu vertreten und zu wahren.


Tätigkeiten:

Tätigkeiten des Verbandes und der Bezirksvereine  sind insbesonders Maßnahmen zur regionalen Förderung und Erhaltung

  1. des Tierschutzes durch tierschutzgerechte Jagd sowie die Bekämpfung von Wildkrankheiten,
  2. des Artenschutzes mit geeigneten Maßnahmen zur Erhaltung artenreicher, gesunder und den burgenländischen Verhältnissen angepasster Wildtierbestände und deren nachhaltige Nutzung,
  3. des Natur- und Umweltschutzes und der Landschaftspflege,
  4. des Biotopschutzes durch die Sicherung und Pflege der Lebensräume wildlebender Tierarten,
  5. der jagdlichen Kultur und des Brauchtums, jagdkultureller Einrichtungen sowie der Fortentwicklung der allgemein anerkannten Grundsätze österreichischer Weidgerechtigkeit,
  6. der jagdlichen Aus- und Weiterbildung von Jägerinnen und Jägern, insbesondere von jungen Erwachsenen, in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Jagdverband Burgenland,
  7. des jagdlichen Schießens und Jagdhornblasens, der Jagdchöre, der Aus- und Fortbildung zur Führung brauchbarer Jagdhunde und Falken sowie die Organisation und Durchführung dazu notwendiger Prüfungen in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Jagdverband Burgenland,
  8. der Wildbrethygiene als Verbraucherschutz,
  9. die Beratung und Unterstützung der Mitglieder bei all ihren als Jägerinnen und Jäger übernommenen, der Allgemeinheit fördernden Tätigkeiten,
  10. die Öffentlichkeitsarbeit mithilfe neuer digitaler Medien („social media“),
  11. die Zusammenarbeit mit und das Eingehen einer ordentlichen Mitgliedschaft im Jagdverband Burgenland.