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Direktvermarkter

Der Jäger bzw. die Jagdgesellschaften haben die Möglichkeit Wild aus dem eigenen Revier direkt an den Endverbraucher abzugeben. Die Qualität des Wildbrets ist durch ein gesetzlich normiertes Kontrollsystem (Kundige Person) gewährleistet. Speziell ausgebildete Jäger, die sog. Kundigen Personen, beschauen das Wildbret nach dem Erlegen. Der Erleger ist dabei verpflichtet, eventuelle Auffälligkeiten, die er vor dem Schuss bemerkt hat, zu melden. Die Kundige Person prüft das erlegte Wild auf Abnormitäten bzw. auf Genusstauglichkeit.

So hat der Konsument die Gewährleistung, dass nur gesundes und einwandfreies Wildbret vermarktet wird.

Je nach Möglichkeiten kann Wildbret in groben Teilen (grob zerwirkt), küchenfertig (fein zerwirkt, geschnitten) vakuumiert, gekühlt, gefroren oder als Wurst, Schinken, oder ähnliches (veredeltes Wild) abgegeben werden.

Unter unterstehenden Links können Direktvermarkter aus den Bezirken abgefragt werden (Angebote und Preise sind bei den Anbietern direkt abzufragen):