Schutzzonen – Überwachungszonen – Sperrzonen WICHTIG für die Jägerschaft
Information der Bezirksverwaltungsbehörde
Aufgrund der derzeitigen Situation betreffend Maul- und Klauenseuche wird zur Information für Jäger folgender Link übermittelt:
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/mksJagd.html
Seitens der Bezirksverwaltungsbehörden wird auf Folgendes hingewiesen:
§ 6 Abs. 1 Z 6 der Verordnung der Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche (MKS-BV):
„Personen, die wild lebende Tiere gelisteter Arten erlegen oder tot auffinden, haben dies der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann von diesen Tieren Proben entnehmen und an das Nationale Referenzlabor einsenden.“
Da der Bezirk Oberpullendorf zur weiteren Sperrzone erklärt wurde, sind sowohl erlegte als auch tot aufgefundene wild lebende Tiere gelisteter Arten zu melden.
Da die Erlegung bzw. das Auffinden von Wild im Jagd Online zu erfassen ist, kann diese Eintragung als Meldung i.S. der oa. Verordnung angesehen werden.
Allerdings wird um unverzügliche Eintragung im Jagd Online ersucht!!!!!
Um Weitergabe an die Jagdausübungsberechtigungen und um Beachtung ersucht!




