Der Jagdverband Burgenland und seine Bezirksvereine bieten jährlich Kurse für Jungjäger und Jagdschutzorgene (Jagdaufseher) an. Eine immer wachsende Anzahl an Kursteilnehmern zeigt, dass das Interesse an der Jagd nach wie vor ungebrochen ist.
Die Ausbildung umfasst Wildtierkunde, Jagdhundewesen, Jagdwaffen, Ökologie, Wald- und Forstwirtschaft, Wildbrethygiene, Wildkrankeiten, das Jagdgesetz, den Jagdbetrieb, sowie Jagd-, Natur- und Tierschutz. Auch das Verhalten gegenüber anderen Naturnutzern ist ein Teil der Ausbildung und ein wichtiger Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit des Jagdverbandes Burgenland und seiner Bezirksvereine.
Durch die steigende Zahl von Wildschäden und die damit verbundene Notwendigkeit von Gesellschaftsjagden auf Schwarzwild ist natürlich auch die Sicherheit im Umgang mit der Waffe ein Schwerpunkt der Ausbildung für Jungjäger und Jagdschutzorgane (Jagdaufseher).
Melden Sie sich bei Ihrem Bezirksjagdverein für den Jagdkurs 2025 an.
Information zum Jagdkurs 2025 Bezirk Neusiedl am See hier.
Information zum Jagdkurs 2025 Bezirk Eisenstadt hier.
Information zum Jagdkurs 2025 Bezirk Mattersburg hier.
Information zum Jagdkurs 2025 Bezirk Oberpullendorf hier.
Information zum Jagdkurs 2025 Bezirk Jennersdorf hier.
Zivildienstgesetz – Waffenverbot – Ausnahme (Quelle: Zivildienstserviceagentur)
Eine Änderung des Zivildienstgesetzes führte auch zur Prüfung des alten § 5 Abs. 5 ZDG. Dort ist ein Waffenverbot für Zivildienstpflichtige („ex lege“) festgehalten, das 15 Jahre lang ab der Zivildienstfeststellung gilt. An diesem Waffenverbot wird nicht gerüttelt, jedoch kann jetzt – seit 1.11.2010 – durch die neue Rechtslage jeder Zivildienstpflichtige für Zwecke u.a. der Ausübung der Jagd von der Sicherheitsdirektion auf Antrag in begründeten Fällen mit Bescheid eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt erhalten.
Eine Person, die die Jagdprüfung abgelegt hat – sich aber wegen des Waffenverbotes keine Jagdkarte lösen konnte – kann jetzt unter Vorlage des Jagdprüfungs-Zeugnisses einen Bescheid erwirken, der das Waffenverbot für diese Zwecke (u.a. die Ausübung der Jagd) aufhebt. Dann steht einer Lösung der Jagdkarte nichts mehr im Wege.
Für die Jagdverbände bedeutet das, dass jene Prüfungskandidaten, die Zivildiener sind, sich nach erfolgreicher Jagdprüfung und nach einem solchen Bescheid der Sicherheitsdirektion auch tatsächlich eine Jagdkarte lösen können. Zivildiener können ganz normal die Jagdprüfung ablegen und vorher am Jagdkurs teilnehmen (auf behördlichen Schießplätzen kann nämlich das praktische Schießen durchgeführt und abgenommen werden).