Der Burgenländische Landesjagdverband
1949 – 2022
„Man weiß nur wohin man geht,
wenn man erfahren hat,
woher man kommt“
Alte Lebensweisheit
Autor: wHR Dipl.Ing. Friedrich Prandl
Ehrenlandesjägermeister
Gestaltung: Christina Binder Oggau, Franz Sack Neusiedel/See, Ing. Alfred Kuzmits (Fotos) Eisenstadt
Weitergabe und Veröffentlichung nur mit Zustimmung des Autors
Zur besseren Lesbarkeit wurde nur die männliche Schreibweise verwendet, diese bezieht sich auf beide Geschlechter
Eine Fotoserie zum BLJV finden Sie am Ende dieses Artikels
Geschichte:
Bis 1921 ein Teil Westungarns war auch das Jagdwesen im heutigen Burgenland durch ungarische Gesetze geregelt. Der ungarische Gesetzesartikel XX-1883 bot eine eher bescheidene Möglichkeit zur Regelung der Jagdwirtschaft, er war allein auf den dringend notwendigen Wildschutz ausgerichtet. Aus dieser Not heraus wurde 1925 in Sauerbrunn der Burgenländische Jagdschutzverein gegründet, der sich vorerst in Ortsgruppen und später in Bezirksgruppen gliederte. Zum 1. Präsidenten wurde Oberst a.D. Wedel und zum Leiter der Geschäftsstelle der spätere Präsident und Landesjägermeister Dipl.Ing. Strobl gewählt.
Den Bemühungen des äußerst aktiven Jagdschutzvereines ist auch das Burgenländische Jagdrecht aus 1933 zu verdanken, in dem bereits neuzeitliche Begriffe wie Pachtperiode, Hege, Winterfütterung, Haftpflichtversicherung, Abrundung von Jagdgebieten, etc. verankert sind. Mit dem Anschluss an Hitler-Deutschland im Jahre 1938 wurde der Burgenländische Jagdschutzverein aufgelöst.
Am 13. April 1938 wurde das Reichsjagdgesetz auch auf Österreich ausgedehnt, es bildete bis Kriegsende im Jahre 1945 das Ordnungssystem der Jagdwirtschaft.
Die rechtlose Zeit nach dem Krieg mit Plünderungen und Wilderei ließ alle gesetzlichen und weidmännischen Regeln vergessen, es kam zu einem dramatischen Absinken der Wildbestände. Diese Missstände führten zu einem gemeinsamen Bemühen der Länder nach Erstellung eines Musterentwurfes für ein neues Jagdgesetz. Der Musterentwurf wurde 1946 von einer Länderkommission unter Führung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft erstellt und diente als Grundlage für das Burgenländische Jagdgesetz vom 15. Dezember 1949.
Damit war aufbauend auf das Gesetz von 1933 auch die Überleitung von der reinen Jagd zur Jagdwirtschaft erbracht und der Jäger im Burgenländischen Landesjagdverband (BLJV) als Standesvertretung verankert.
Der Burgenländische Landesjagdverband (BLJV) wurde eine Körperschaft öffentlichen Rechtes, in dem alle Inhaber einer gültigen burgenländischen Jagdkarte von Gesetz wegen zusammengeschlossen waren (Pflichtmitgliedschaft). Die Zahl der Mitglieder stieg von 2.500 im Jahr 1958 auf rund 8.000 im Jahr der Auflösung 2022.
Der, 1946 von einer Länderkommission unter Führung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft erstellt Musterentwurf diente als Grundlage für das Burgenländische Jagdgesetz vom 15. Dezember 1949, welches die Basis für die nachfolgenden Novellierungen bildete:
- Gesetz vom 12. Mai 1970 über die Regelung des Jagdwesens im Burgenland (Jagdgesetz).
- Gesetz vom 1. März 1982 mit dem das Jagdgesetz 1970 geändert wird.
- Gesetz vom 28. November 1988 über die Regelung des Jagdwesens im Burgenland (Burgenländisches Jagdgesetz 1988).
- Gesetz vom 21. April 1993 mit dem das Burgenländische Jagdgesetz 1988 zur Anpassung an das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum geändert wird.
- Gesetz vom 12. Juni 1997 mit dem das Burgenländische Jagdgesetz 1988 geändert wird.
- Gesetz vom 10. November 2004 über die Regelung des Jagdwesens im Burgenland (Bgld. Jagdgesetz 2004).
- Gesetz vom 28. Feber 2008, mit dem das Bgld. Jagdgesetz 2004 geändert wird.
- Gesetz vom 9. März 2017 über die Regelung des Jagdwesens im Burgenland (Bgld. Jagdgesetz 2017).
- Gesetz vom 15. November 2018 über die Anpassung der Bgld. Landesrechtsverordnung an die Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO im Agrarwesen; Änderung des Bgld. Jagdgesetztes 2017.
- Gesetz vom 10. Dezember 2020 mit dem das Bgld. Jagdgesetz 2017 geändert wird (Auflösung des Bgld. Landesjagdverbandes).
- Gesetz vom 4. März 2021, mit dem das Gesetz über die Regelung des Jagdwesens im Burgenland (Bgld. Jagdgesetz 2017) geändert wird.
- Gesetz vom 5. März 2022 mit dem das Bgld. Jagdgesetzt 2017 geändert wird.
- Gesetz vom 30. Juni 2022 mit dem die Vermögensrechtsnachfolge nach Auflösung des Bgld. Landesjagdverbandes geregelt wird.
Die Jagdgesetze enthalten folgende Grundsätze:
- Untrennbare Bindung des Jagdrechts an das Eigentum an Grund und Boden.
- Mindestgröße von Jagdgebieten von 115 ha bzw. 300 ha.
- eine einheitliche Jagdperiode, ursprünglich 6 Jahre, später 9 Jahre.
- Verwaltung der Jagdgebiete: Selbstverwaltung, freihändige Verpachtung, Versteigerung.
- Voraussetzungen für das Jagen: Jagdprüfung, Jagdkarte, Jagdgastkarte, Jagderlaubnisschein, Voraussetzung für Beizjagd.
- Jagdschutz.
- Schuss- und Schonzeiten.
- Abschussplan.
- nachhaltige Jagdbewirtschaftung, Wildfütterung, Jagdeinrichtungen.
- Jagdhunde.
- Bildung von Hegeringen.
- Schadensverhütung- und ersatz für Jagd- und Wildschäden.
- Einhebung und Verwendung der Jagdabgabe gebunden an den Pachtbetrag.
- Disziplinarrecht.
- Burgenländischer Landesjagdverband als Interessensvertretung der burgenländischen Jägerschaft
- Wildstandsregulierung.
Tätigkeiten und Aufgaben des BLJV:
- Vorbereitung der demokratischen Wahl der Verbandsorgane.
- Bestellung von Referenten für verschiedene Sachgebiete wie:
- Finanzen,
- Schalen- und Niederwild,
- Jagdhunde,
- Schießwesen,
- Öffentlichkeitsarbeit
- Naturschutz,
- Veterinärwesen,
- jagdliches Brauchtum
- Jagdkartenverlängerung.
- Ausstellung von Jagdgastkarten.
- redaktionelle Gestaltung der Verbandszeitschrift.
- Ausbildung von Jungjägern und Jagdschutzorganen.
- Abhaltung von Hegeschauen und Jägertagungen.
- Rechtsberatung.
- Pflege des jagdliches Brauchtums.
- Unterstützung des Jagdhundewesens.
- Verleihung von Ehrungen und Auszeichnungen.
- Erstellung eines Jahresberichtes.
- Führung eines Jagdkatasters.
- Unterstützung der Bezirksgeschäftsstellen.
- Einhebung und Verwertung der Jagdabgabe.
2002 erfolgte auf Initiative vom damaligen Landesjägermeister wHR Dipl. Ing. Friedrich Prandl die Errichtung und der Betrieb (Leitung Fö. Ing. Roman Bunyai) der wald- und jagdpädagogischen Aus- und Weiterbildungsstätte „Werkstatt Natur“ in Marz (Bgld) mit jährlich ca 10.000 Besuchern.
Die umfangreichen Arbeiten wurden in der Landesgeschäftsstelle in Eisenstadt bearbeitet. Leiter der Geschäftsstelle waren:
1949-1971 | OAR Stefan Tschurlovits, A-7000 Eisenstadt |
1972-1985 | VS-Dir. Karl Kath, A-2485 Wimpassing |
1991-2013 | Agnes Ferenczi, A-7021 Baumgarten |
2013-2021 | Dipl.Ing. Andreas Duscher, A-7000 Eisenstadt |
2021-2022 | Fö. Ing. Roman Bunyai, A-7472 Schandorf |
Funktionäre des BLJV:
Bis zur Auflösung Ende 2022 wurden die Funktionäre des Bgld. Landesjagdverbandes auf die Dauer von 5 Jahren in demokratischen Wahlen gewählt.
Bei der Vollversammlung (Landesjagdtag) wurden von den Delegierten der Jagdbezirke der Landesjägermeister, der Landesjägermeister-Stellvertreter, die restlichen Vorstandsmitglieder, der Verbandsanwalt und der Finanzkontrollausschuss gewählt.
Von den Delegierten des jeweiligen Jagdbezirkes wurden der Bezirksjägermeister und der Bezirksjägermeister-Stellvertreter gewählt.
Die Hegeringleiter wurden von den Revierinhabern des Jagdbezirkes in geheimer Wahl auf die Dauer der Jagdperiode gewählt.
Landesjägermeister:
1949-1972 | wHR Dipl.Ing. Franz Strobl, A-7000 Eisenstadt |
1972-1984 | wHR Dipl.Ing. Hermann Socher, A-7000 Eisenstadt |
1984-1997 | ELJM Komm.Rat. Dr. Alfons Kalbacher, A-7221 Marz |
1997-2007 | ELJM wHR Dipl.Ing. Friedrich Prandl, A-7000 Eisenstadt |
2007-2017 | ELJM Dipl.Ing. Peter Prieler, A-7000 Eisenstadt |
2017-2022 | Ing. Roman Leitner, A-7122 Gols |
26.5.-31.12.2022 | Fö. Ing. Roman Bunyai MA, A-7472 Schandorf |
Bezirksjägermeister Jagdbezirk Neusiedl am See:
1949-1976 | wHR Mag. Josef Kaintz, A-7100 Neusiedl am See |
1977-1983 | LFOI Ing. Emmerich Stummer sen., A-7100 Neusiedl am See |
1984-1987 | Ök.Rat. Baron Paul Waldbott-Bassenheim, A-7131 Halbturn |
1988-2007 | FOI Emmerich Stummer, A-7100 Neusiedl am See |
2007-2012 | Helmuth Reif, A-2424 Zurndorf |
2012-2018 | Ing. Roman Leitner, A-7122 Gols |
2018-2022 | Hannes Mosonyi, A-7151 Wallern |
Bezirksjägermeister Jagdbezirk Eisenstadt:
1949-1956 | OFö. Franz Schuster sen., A-7062 St. Margarethen |
1957-1960 | OMR Dr. Stefan Majtenyi, A-7000 Eisenstadt |
1961-1982 | Ing. Hans Springschitz, A-7011 Siegendorf |
1983-2002 | EBJM Fö- Franz Schuster, A-7062 St. Margarethen |
2002-2007 | Dipl.Ing. Peter Prieler, A-7000 Eisenstadt |
2007-2011 | Karl Simon, A-7064 Oslip |
2011-2016 | Ing. Richard Vogl, A-7000 Eisenstadt |
2016-2022 | Thomas Wucsits, A-7041 Wulkaprodersdorf |
Bezirksjägermeister Jagdbezirk Mattersburg:
1949-1954 | Josef Thom, A-7023 Zemendorf |
1954-1956 | Leo Schwarz, A-7210 Mattersburg |
1956-1962 | FM Ing. Ottokar Pollak, A-7202 Bad Sauerbrunn |
1962-1987 | ELJM Komm.Rat. Dr. Alfons Kalbacher, A-7221 Marz |
1987-1997 | EBJM Alfred Emmelschuh, A-7210 Mattersburg |
1997-2002 | EBJM Josef Rath, A-7210 Mattersburg |
2002-2012 | EBJM Ing. Herbert Kraut, A-7033 Pöttsching |
2012-2017 | Ing. Gregor Prantl, A-7023 Stöttera |
2017-2022 | Roland Jakob, A-7023 Pöttelsdorf |
Bezirksjägermeister Jagdbezirk Oberpullendorf:
1949-1980 | FOI Ing. Johann Treiber, A-7350 Oberpullendorf |
1981-1990 | OFM DI Anton Martinkovics, A-7453 Steinberg-Dörfl |
1990-2017 | Ing. Reinhold Iby, A-7321 Raiding |
2017-2022 | Mag. Herbert Pfeiffer, A-7322 Lackenbach |
Bezirksjägermeister Jagdbezirk Oberwart:
1949-1955 | Dr. Karl Fuith, A-7400 Oberwart |
1955-1970 | Dir. Andreas Friedrich, A-7432 Pinkafeld |
1970-1977 | LFI Ing. Hans Herlicska sen., A-7512 Kohfidisch |
1977-1993 | OAR Friedrich Hazivar, A-7423 Pinkafeld |
1993-2022 | Fo.Vw. Ing. Klaus Gmeiner, A-7471 Rechnitz |
Bezirksjägermeister Jagdbezirk Güssing:
1949-1956 | OFö. Otto Licha, A-7540 St. Nikolaus |
1957-1980 | Dir. Karl Tunkl, A-7535 Deutsch Tschantschendorf |
1981-1994 | Dir. Alois Simon, A-7540 Punitz |
1994-2002 | EBJM OSR Dir. Albert Zankl, A-7521 Bildein |
2002-2007 | EBJM Helmut Rupprecht, A-7540 Güssing |
2007-2017 | Kurt Kanzer, A-7522 Deutsch Ehrensdorf |
2017-2022 | Dr. Charlotte Klement, A-7535 St. Michael |
Bezirksjägermeister Jagdbezirk Jennersdorf:
1949-1951 | Adalbert Reisner, A-8380 Rax |
1951-1954 | Alfons Kloss, A-8383 Neumarkt an der Raab |
1955-1967 | RR Otto Roth, A-7571 Rudersdorf |
1968-1993 | Rudolf Flamisch, A-7562 Eltendorf |
1993-2022 | Ing. Reinhard Knaus, A-8385 Mühlgraben |
Das Ende des BLJV:
Mit dem Jagdgesetz vom 10. Dezember 2020, das im Bgld. Landtag mit den Stimmen der Sozialdemokratischen Partei (absolute Mehrheit) beschlossen wurde, wurde der Bgld. Landesjagdverband mit 31. Dezember 2022 aufgelöst und die Aufgabe sowie das finanzielle und materielle Vermögen des BLJV an das Land Burgenland übertragen.
Darunter fallen u.a. die Bestellungen von Landesjägermeister und Bezirksjägermeister durch die Landesregierung, diese stehen somit im Dienstverhältnis der Landesregierung bzw. Bezirksverwaltungsbehörden und können mit Aufgaben beliehen werden.
Im Unterschied zu früher, wo die Landesjägermeister und Bezirksjägermeister demokratisch gewählt wurden, werden sie jetzt von der Landesregierung bestellt.
Weiters:
- Auflösung der Pflichtmitgliedschaft und der Körperschaft öffentlichen Rechts „Burgenländischer Landesjagdverband“.
- Ausstellung von Jagdkarten, Jagdgastkarten und Jagderlaubnisscheinen durch die Bezirksverwaltungsbehörden.
- neue Zusammensetzung der Prüfungskommission für Jungjäger und Jagdschutzorgane.
- Änderung der Wildfütterung.
- Abschaffung der Hegeschauen und Bezirksjagdtage.
- Einhebung und Verwaltung der Jagdabgabe.
Ausblicke:
Nach der „Verstaatlichung“ des Bgld. Landesjagdverbandes stehen rund 8.000 burgenländische Jagdkarteninhaber vor einer „Neuausrichtung“ ihrer Interessensvertretung.
Behindert wird diese schwere Aufgabe durch mangelhafte Abgrenzung der Kompetenzen der neuen, vom Land Burgenland bestellten Funktionäre.
Nach dem Leitspruch „Zurück in die Zukunft“ wurde als erste Schritt in jedem Bezirk, mit Ausnahme von Oberwart, ein Jagdverein mit einem landesweiten Dachverein gegründet. Hier weiterlesen.
Entscheidend für das Gelingen und den nachhaltigen Bestand dieser Vereine werden klar definierte Ziel sein, die dem Bedarf der Jägerschaft entsprechen und von engagierten Funktionären umgesetzt werden.