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ASP – Afrikanische Schweinepest

Sonderrichtlinie ASP-Aufwandersatz für das Bejagen von Schwarzwild- Beantragung nur noch bis zum 31.01.2024

Die Anträge der ASP-Aufwandsprämie für Schwarzwildbejagung für das Jahr 2023 (1.1.2023 bis 31.12.2023) müssen bis längstens 31.1.2024 bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Danach ist die Beantragung von ASP-Prämien nicht mehr möglich.

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Information:

Von seiten der Burgenländischen Landwirtschaftskammer gibt es einen Informationsverteiler für Interessenten zur Schweinehaltung über welchen laufend Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) verteilt werden. Die burgenländischen Bezirksjagdvereine sind Teil dieses Verteilers.

Afrikanische Schweinepest (ASP) – nach wie vor ein Risiko

Das Fortschreiten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) stellt nach wie vor eine substanzielle Bedrohung für die österreichische Schweinewirtschaft und auch für die freilebenden Widschweinbestände dar.

Informationen dazu, finden Sie u.a. auf der „Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit“:

https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/Krankheiten/asp_allg.html